ROTTWEILERZUCHT VOM MANSFELDER WAPPEN

Manson  bei  SGSV-Landesmeisterschaft Sachsen/Anhalt  im Oktober 2009  mit 265 Punkten

        

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Fährtenhundprüfung 2 (FH 2)

Fremdfährte 

Fährtenlänge: mindestens 1.800 Schritt
Liegedauer: mindestens 3 Stunden
7 Winkel, davon zwei Spitze, ein Bogen
mindestens 2 Verleiterfährten

Gegenstände!

7 Gegenstände  – es müssen unterschiedliche Materialien sein (Leder, Textil, Holz, Plastik). Max. Länge der Gegenstände: 10 cm, Breite 2 – 3 cm, Dicke 0,5 – 1 cm
unauffällige Farbe der Gegenstände
Der Hund kann die Gegenstände aufnehmen oder verweisen. Beides zusammen  ist ein Fehler.
Der Hund kann frei oder an der Fährtenleine (10 m lang) suchen.

Fährtenhundprüfung FH 2 gem. VDH-Prüfungsordnung 2004

In der Fährtenhundprüfung Stufe 2 hat der Hund seine Fährtensicherheit auf einer mindestens 1.800 Schritt langen und mindestens drei Stunden alten Fremdfährte, die sieben dem Gelände angepasste Winkel, davon mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen muss, zu zeigen. Die Fährte wird mindestens 2 mal von einer frischen Fremdfährte geschnitten (Verleitung). Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die dre Fährtenleger mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug. Innerhalb einer Fährte müssen unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. Die Gegenstände sind vom Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.
Der Hundeführer läßt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine fährten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand gelassen wird, durchhängen.
Auf dem linken Bild ist eine Fährtenskizze abgebildet die vom Prüfer angefertigt und die Grundlage für den Fährtenleger bildet.

Vorraussetzungen für den Fährtenhund:
Bedingung für die Ablegung der FH 2 ist ein Mindestalter von 20 Monaten und eine erfolgreich abgelegte FH 1.

Fährtengegenstände:
Die Gegenstände müssen aus verschiedenen Materialen sein, z.B. Holz, Leder oder Textilien (z.B. Teppichbodenreste). Sie müssen eine max. Länge von 10 cm, eine Breite von 3 cm, eine Dicke von 1 cm aufweisen und dürfen sich von der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.

Das Legen der Fährte:
Der Fährtenleger darf dem Hund nicht bekannt sein und fertigt für den Leistungsrichter eine Geländeskizze an. Der Verlauf der Fährte ist mit dem LR bzw. dem Fährtenbeauftragten abzusprechen. Der Richter bespricht mit dem Fährtenleger eingehend die Fährte und kontrolliert die Fährtengegenstände. Der Abgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20 m, die nur vom Fährtenleger betreten wird. Ein Betreten durch weitere Personen ist zu vermeiden (Fährtenwache). Der Fährtenleger steckt in einem Abstand von 20 m zwei Markierungspfähle, zwischen denen sich die Startlinie befindet, in den Boden. Der Fährtenleger legt einen Identifikationsgegenstand ab, der den eigentlichen Fährtenabgang markiert. Der Gegenstand geht nicht in die Wertung ein.
Das Legen der Fährte und der Gegenstände erfolgt analog zur FH 1. Der siebte Gegenstand liegt am Ende der Fährte.

Die Verleitung:
30 Minuten nach dem legen der Fährte erhält eine weitere, dem Hund fremde Person, den Auftrag an einer festgelegten Stelle die Fährte durch die Verleitungsfährte zweimal zu schneiden.

Die Ausarbeitung der Fährte:
Der HF geht mit seinem Hund an die markierte Startlinie. Innerhalb von 3 Minuten muß der Hund nun durch Stöbersuche den Identifikationsgegenstand finden. Der HF darf die Startlinie erst übertreten wenn die 10 m Fährtenleine ausgelaufen ist oder der freisuchende Hund ca. 10 m entfernt ist. Der HF darf seinen Hund durch Sicht- / und Hörzeichen bei der Stöbersuche unterstützen.
Kommt der Hund nach dem Identifikationsgegenstand auf die Fährte und nimmt sie sicher auf, hat der HF seinem Hund zu folgen. Findet der Hund den Identifikationsgegenstand, begibt sich der HF zum Hund und setzt ihn zur Ausarbeitung der Fährte an. Der HF läßt die vorgeschriebene 10 m Fährtenleine durch die Hand gleiten und nimmt sie am Ende auf. Die Leine darf am Halsband oder Geschirr befestigt sein und über den Rücken, seitlich vom Hund oder zwischen den Vorder- / Hinterläufen geführt werden.
ie Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der HF im Schritt folgen kann. Stößt der Hund auf einen Gegenstand so hat er ihn sofort aufzunehmen oder überzeugend zu verweisen.
Der HF hat sich sofort zu seinem Hund zu begeben und den Gegenstand nach Hochheben an sich zu nehmen. Wechselt der Hund beim Fährten auf die Verleitungsfährte so ist die Fährtenarbeit abzubrechen.
Dem LR ist es erlaubt, dem HF Hilfestellung zu geben, wenn der Hund besondere Schwierigkeiten nicht bewältigen kann, z.B. große Wasserlachen oder Gräben.
Dem Hundeführer ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem Leistungsrichter, die Fährtenarbeit kurz zu unterbrechen, wenn er glaubt, dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und der Witterungsbedingungen (z.B. große Hitze) eine kurze Pause benötigt. In beiden Fällen erfolgt kein Punktabzug.
Jegliche körperliche Hilfe (z.B. Leinenruck) oder deutliche verbale Hilfen (Zusatzkommando zum Fährten) sind durch den Hundeführer zu unterlassen und können zum Abbruch führen.

Bewertung:
Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die für ihn gelegte Fährte von Anfang bis Ende eine überzeugende Sucharbeit geleistet und alle sieben Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat. Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Die Verleitungsfährte darf den Hund nicht beeinflussen. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand werden 3 Punkte bzw. 2 Punkte für den letzten Gegenstand abgezogen. Für einen falsch verwiesenen Gegenstand werden 1,5 Punkte abgezogen. Aufnehmen und verweisen ist fehlerhaft.
Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hund die Fährte um mehr als eine Leinenlänge bzw. bei der Freisuche mehr als 10 m verlässt.
Das Ausbildungskennzeichen FH 2 darf nur vergeben werden, wenn der Hund mindestens 70 Punkte erreicht hat.

Vorzüglich

Sehr Gut

Gut

Befriedigend

Mangelhaft

96-100

90-95

80-89

70-79

0-69

 

               FH 2

 - mögliche Fährtenform

FH 2

 

FH 2