Fährtenhundprüfung 2 (FH 2)
Fremdfährte
Fährtenlänge: mindestens 1.800 Schritt
Liegedauer: mindestens 3 Stunden
7 Winkel, davon zwei Spitze, ein Bogen
mindestens 2 Verleiterfährten
Gegenstände!
7 Gegenstände – es müssen unterschiedliche Materialien sein
(Leder, Textil, Holz, Plastik). Max. Länge der Gegenstände: 10 cm,
Breite 2 – 3 cm, Dicke 0,5 – 1 cm
unauffällige Farbe der Gegenstände
Der Hund kann die Gegenstände aufnehmen oder verweisen. Beides
zusammen ist ein Fehler.
Der Hund kann frei oder an der Fährtenleine (10 m lang) suchen.
Fährtenhundprüfung FH 2 gem. VDH-Prüfungsordnung
2004
In der Fährtenhundprüfung Stufe 2 hat der Hund seine Fährtensicherheit
auf einer mindestens 1.800 Schritt langen und mindestens drei Stunden
alten Fremdfährte, die sieben dem Gelände angepasste Winkel, davon
mindestens 2 spitze Winkel und einen Bogen aufweisen muss, zu zeigen. Die
Fährte wird mindestens 2 mal von einer frischen Fremdfährte geschnitten
(Verleitung). Auf der Fährte liegen in unregelmäßigen Abständen sieben
mit der Witterung des Fährtenlegers gut versehene Gegenstände, die dre Fährtenleger
mindestens 30 Minuten vorher in der Tasche trug. Innerhalb einer Fährte müssen
unterschiedliche Gegenstände verwendet werden. Die Gegenstände sind vom
Hund zu finden und aufzunehmen oder zu verweisen.
Der Hundeführer läßt den Hund nach seiner Wahl frei oder an der Fährtenleine
fährten. Die Fährtenleine darf, wenn sie vom HF nicht aus der Hand
gelassen wird, durchhängen.
Auf dem linken Bild ist eine Fährtenskizze abgebildet die vom Prüfer
angefertigt und die Grundlage für den Fährtenleger bildet.
Vorraussetzungen für den Fährtenhund:
Bedingung für die Ablegung der FH 2 ist ein Mindestalter von 20
Monaten und eine erfolgreich abgelegte FH 1.
Fährtengegenstände:
Die Gegenstände müssen aus verschiedenen Materialen sein, z.B. Holz,
Leder oder Textilien (z.B. Teppichbodenreste). Sie müssen eine max. Länge
von 10 cm, eine Breite von 3 cm, eine Dicke von 1 cm aufweisen und dürfen
sich von der Farbe nicht wesentlich vom Gelände abheben.
Das Legen der Fährte:
Der Fährtenleger darf dem Hund nicht bekannt sein und fertigt für den
Leistungsrichter eine Geländeskizze an. Der Verlauf der Fährte ist mit
dem LR bzw. dem Fährtenbeauftragten abzusprechen. Der Richter bespricht
mit dem Fährtenleger eingehend die Fährte und kontrolliert die Fährtengegenstände.
Der Abgang befindet sich in einer Fläche von 20 x 20 m, die nur vom Fährtenleger
betreten wird. Ein Betreten durch weitere Personen ist zu vermeiden (Fährtenwache).
Der Fährtenleger steckt in einem Abstand von 20 m zwei Markierungspfähle,
zwischen denen sich die Startlinie befindet, in den Boden. Der Fährtenleger
legt einen Identifikationsgegenstand ab, der den eigentlichen Fährtenabgang
markiert. Der Gegenstand geht nicht in die Wertung ein.
Das Legen der Fährte und der Gegenstände erfolgt analog zur FH 1. Der
siebte Gegenstand liegt am Ende der Fährte.
Die Verleitung:
30 Minuten nach dem legen der Fährte erhält eine weitere, dem Hund
fremde Person, den Auftrag an einer festgelegten Stelle die Fährte durch
die Verleitungsfährte zweimal zu schneiden.
Die Ausarbeitung der Fährte:
Der HF geht mit seinem Hund an die markierte Startlinie. Innerhalb von 3
Minuten muß der Hund nun durch Stöbersuche den Identifikationsgegenstand
finden. Der HF darf die Startlinie erst übertreten wenn die 10 m Fährtenleine
ausgelaufen ist oder der freisuchende Hund ca. 10 m entfernt ist. Der HF
darf seinen Hund durch Sicht- / und Hörzeichen bei der Stöbersuche
unterstützen.
Kommt der Hund nach dem Identifikationsgegenstand auf die Fährte und
nimmt sie sicher auf, hat der HF seinem Hund zu folgen. Findet der Hund
den Identifikationsgegenstand, begibt sich der HF zum Hund und setzt ihn
zur Ausarbeitung der Fährte an. Der HF läßt die vorgeschriebene 10 m Fährtenleine
durch die Hand gleiten und nimmt sie am Ende auf. Die Leine darf am
Halsband oder Geschirr befestigt sein und über den Rücken, seitlich vom
Hund oder zwischen den Vorder- / Hinterläufen geführt werden.
ie Fährte soll ruhig ausgearbeitet werden, so dass der HF im Schritt
folgen kann. Stößt der Hund auf einen Gegenstand so hat er ihn sofort
aufzunehmen oder überzeugend zu verweisen.
Der HF hat sich sofort zu seinem Hund zu begeben und den Gegenstand nach
Hochheben an sich zu nehmen. Wechselt der Hund beim Fährten auf die
Verleitungsfährte so ist die Fährtenarbeit abzubrechen.
Dem LR ist es erlaubt, dem HF Hilfestellung zu geben, wenn der Hund
besondere Schwierigkeiten nicht bewältigen kann, z.B. große Wasserlachen
oder Gräben.
Dem Hundeführer ist es erlaubt, nach Rücksprache mit dem
Leistungsrichter, die Fährtenarbeit kurz zu unterbrechen, wenn er glaubt,
dass er oder sein Hund aus Gründen der körperlichen Verfassung und der
Witterungsbedingungen (z.B. große Hitze) eine kurze Pause benötigt. In
beiden Fällen erfolgt kein Punktabzug.
Jegliche körperliche Hilfe (z.B. Leinenruck) oder deutliche verbale
Hilfen (Zusatzkommando zum Fährten) sind durch den Hundeführer zu
unterlassen und können zum Abbruch führen.
Bewertung:
Die Höchstpunktzahl 100 darf nur dann vergeben werden, wenn der Hund die
für ihn gelegte Fährte von Anfang bis Ende eine überzeugende Sucharbeit
geleistet und alle sieben Gegenstände aufgenommen oder verwiesen hat.
Alle Winkel müssen sicher ausgearbeitet werden. Die Verleitungsfährte
darf den Hund nicht beeinflussen. Für jeden nicht gefundenen Gegenstand
werden 3 Punkte bzw. 2 Punkte für den letzten Gegenstand abgezogen. Für
einen falsch verwiesenen Gegenstand werden 1,5 Punkte abgezogen. Aufnehmen
und verweisen ist fehlerhaft.
Die Fährtenarbeit ist abzubrechen, wenn der Hund die Fährte um mehr als
eine Leinenlänge bzw. bei der Freisuche mehr als 10 m verlässt.
Das Ausbildungskennzeichen FH 2 darf nur vergeben werden, wenn der Hund
mindestens 70 Punkte erreicht hat.
FH 2
- mögliche Fährtenform
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